Zulassung


IN-SOLVE ist eine staatlich anerkannte „ geeignete Stelle“ im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung.
Um als geeignete Stelle für Schuldner- und Insolvenzberatung anerkannt zu werden, sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind beispielsweise:

    - Praktische Erfahrung aller in der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle tätigen Personen

    - Fachliche Qualifikation

    - Rechtsberatung muss möglich sein

    - Datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen erfüllt und eingehalten werden

    - Jährlicher Rechenschaftsbericht gegenüber der Regierung von Oberbayern

    - u.v.mehr

Dies stellt eine wesentliche Abgrenzung gegenüber als nicht "geeignet" anerkannten Beratungsstellen dar.


 
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